Ali Demir

Dr.Wilhelm Steingötter-Straße 7
3100 St. Pölten

Gemeinde St. Pölten im Bezirk Sankt Pölten im Bundesland Niederösterreich in Österreich

Telefon: +43 2742 230 80 15

Telefon: +43 676 670 99 35

Fax: +43 2742 230 80 20

Mail: buchhaltung­@­demir­.at

Web:


Allgemeine Information zu Personalverrechner, Buchhalter in St. Pölten / Sankt Pölten / Großraum St. Pölten / Niederösterreich

Bei der Personalverrechnung sind Rechtsbereiche wie Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und andere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Die Lohnverrechnung errechnet das der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer zustehende Entgelt sowie alle abzuführenden Abgaben (z.B. SV-Beiträge, Lohnsteuer). Eine unvorstellbare Vielzahl an Vorschriften, die auch noch ständig erweitert werden, macht es mittlerweile fast jedem Unternehmen unmöglich, die Lohnverrechnung (Personalverrechnung) selbst zu betreuen.

Der Buchhalter erledigt zu fairen Konditionen die Geschäftsbuchhaltung (pagatorische Buchhaltung) einschließlich der Erstellung der Saldenlisten. Die Beibringung der Belege in einer ordentlichen Art und Weise genauso wichtig, wie die korrekte Erstellung der Buchhaltung. Buchhalter erledigen die sorgfältige Belegprüfung und -organisation, die fachlich richtige und betriebswirtschaftlich sinnvolle Verbuchung oder auch Kostenstellenzuordnung, Kontoabstimmung, UVA-Meldungen und Auswertungen.

Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten, Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung und vieles anderes mehr, wobei die Aufzeichnung chronologisch erfolgt. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Gewinnermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.

Die Personalverrechnung ( Lohnverrechnung ) umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und weitere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Personalverrechner und Personalverrechnerinnen sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen von Unternehmen, der Berechnung und Abführung der Personalausgaben (vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern) sowie verschiedenen anderen Personalangelegenheiten (Ausstellen von Krankenscheinen, Lohnbestätigungen, Korrespondenz u.a.m.) befasst. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen; Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen.

Zur Übersicht nach Branchen und Bezirken