Robert Böhm

Jägergasse 11/3/1
2410 Hainburg an der Donau

Gemeinde Hainburg a.d. Donau im Bezirk Bruck an der Leitha im Bundesland Niederösterreich in Österreich


Allgemeine Information zu Personalverrechner, Buchhalter in Hainburg an der Donau / Bruck an der Leitha / Wiener Umland-Südteil / Niederösterreich

Die Lohnverrechnung errechnet das der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer zustehende Entgelt sowie alle abzuführenden Abgaben (z.B. SV-Beiträge, Lohnsteuer). Mithilfe der Lohnverrechnung und deren Aufzeichnungen können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsspielräume optimal genutzt werden. In einzelnen Lohn- und Gehaltsabrechnungen wird der verbleibende Nettobezug aufgeschlüsselt und die entsprechende Summe an die Arbeitnehmern überwiesen.

Buchhalter zeichnen betriebliche Geschäftsvorgänge auf, erfassen die Daten in der Buchführung und kontrollieren die Belege. Die einfache Buchhaltung ist eine reine Einnahmen- und Ausgaben-Gegenüberstellung und wird bei Kleinunternehmen bzw. bei entsprechenden Gewinn- und Umsatzgrenzen angewendet. Ein großer Vorteil der doppelten Buchführung ist, dass diese um einiges aussagekräftiger ist als eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten, Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung und vieles anderes mehr, wobei die Aufzeichnung chronologisch erfolgt. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Gewinnermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.

Die Personalverrechnung ( Lohnverrechnung ) umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und weitere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Personalverrechner und Personalverrechnerinnen sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen von Unternehmen, der Berechnung und Abführung der Personalausgaben (vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern) sowie verschiedenen anderen Personalangelegenheiten (Ausstellen von Krankenscheinen, Lohnbestätigungen, Korrespondenz u.a.m.) befasst. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen; Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen.

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