Walter Rauter

Waldstraße 5
3340 Waidhofen an der Ybbs

Gemeinde Waidhofen an der Ybbs im Bezirk Waidhofen an der Ybbs im Bundesland Niederösterreich in Österreich


Allgemeine Information zu Unternehmensberater, Personalverrechner, Buchhalter in Waidhofen an der Ybbs / Mostviertel-Eisenwurzen / Niederösterreich

Ziele der Unternehmensberatung sind die Vermehrung und Wahrung von Chancen, die Aufarbeitung und Vermeidung von Risiken sowie die Hilfestellung bei der Umsetzung von Strategien und Maßnahmen. Die Leistungen der Unternehmensberater sind auf Beratung und Hilfestellung für Unternehmen und Organisationen zur Bewältigung der Anforderungen und Erfolgssicherung ausgerichtet. Die Leistung der Unternehmensberatung ist die Schaffung von Nutzen für Unternehmen, Betriebe und Organisationen.

Die Personalverrechnung ist ein sensibler Bereich – nicht nur, weil persönliche Löhne und Gehälter streng vertraulich sind, sondern auch weil Fehler teuer werden können. Mithilfe der Lohnverrechnung und deren Aufzeichnungen können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsspielräume optimal genutzt werden. Personalverrechner sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der Mitarbeiter von Unternehmen und der Berechnung und Abführung der Personalausgaben, vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern befasst.

Anlagevermögen bezeichnet die Vermögenswerte (z. B. Gebäude, Maschinen, Einrichtungen), die dem Unternehmen über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen und gebraucht werden, um die Leistung (Produktion, Verkauf etc.) zu erbringen. Im Handels- und Steuerrecht gibt es für Buchhaltungsunterlagen vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen. Der Buchhalter erledigt zu fairen Konditionen die Geschäftsbuchhaltung (pagatorische Buchhaltung) einschließlich der Erstellung der Saldenlisten.

Für Unternehmensberater sind vier Beratungsgrundsätze wesentlich: die Unabhängigkeit des Unternehmensberaters von Dritten (insbesondere bei Entscheidungen über Lieferanten), die Objektivität der Beratung unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken, Kompetenz im jeweiligen Beratungsfeld und natürlich Vertraulichkeit über im Beratungsprozess erworbenen Kenntnisse und Informationen über den Klienten. Die Beratung kann sich daher sowohl auf das Unternehmen als Ganzes als auch auf einzelne Unternehmensbereiche (z.B. Management, Rechnungs- oder Personalwesen, Marketing, EDV) beziehen.

Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten, Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung und vieles anderes mehr, wobei die Aufzeichnung chronologisch erfolgt. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Gewinnermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.

Die Personalverrechnung ( Lohnverrechnung ) umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und weitere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Personalverrechner und Personalverrechnerinnen sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen von Unternehmen, der Berechnung und Abführung der Personalausgaben (vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern) sowie verschiedenen anderen Personalangelegenheiten (Ausstellen von Krankenscheinen, Lohnbestätigungen, Korrespondenz u.a.m.) befasst. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen; Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen.

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